VGH München: Verwaltungsgerichte, Prostitutionsstätte, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Schätzungsbescheid, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Antragsgegner, Verwaltungsgerichtsverfahren, Beschwerdebegründung, Betriebsschließung, Steuerrückstände, Betriebsuntersagung, Glaubhaftmachung, Aufschiebende Wirkung, Unzuverlässigkeit, Prozeßbevollmächtigter, Antragstellers, Streitwertfestsetzung, Versagung der Erlaubnis, Androhung unmittelbaren Zwangs, Aufhebung des Beschlusses
Beschluss vom 06.08.2025 – 22 CS 25.1359